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Meinen Arbeitgeber wird es freuen: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines schwulen Beamten nicht zur Entscheidung angenommen. Die Richter sehen es als verfassungsrechtlich in Ordnung an, wenn einem verpartnerten Beamten kein Familienzuschlag bezahlt wird. Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft seien nicht vergleichbar. Salopp formuliert dient die Ehe dem Kindermachen und die eingetragene Lebenspartnerschaft eben nicht. Den Richtern war es aber offensichtlich egal, dass der Familienzuschlag auch an verheiratete Beamte ohne Kinder bezahlt wird.
Was diese Entscheidung jetzt für meine Klage bedeutet weiß ich noch nicht. Im Moment ist mir einfach nur schlecht von soviel höchstrichterlicher Ignoranz und ich könnt einfach nur kotzen. Am liebsten in Karlsruhe…

Manche Menschen meinen, dass Kinder, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft aufgewachsen sind ebenfalls lesbisch oder schwul werden. Dieser Logik folgend, müssten meine Eltern und die Eltern meines Mannes ebenfalls homosexuell sein. Das ist natürlich Quatsch. Lesbisch- oder Schwulsein kann nicht an- oder aberzogen werden. Zwei lebende Beispiele sind meine beiden Brüder. Allesamt heterosexuell veranlagt. Der Theorie nach müssten sie ja Männer lieben… Studien nach werden Kinder in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften genauso oft hetero- bzw. homosexuell wie Kinder verschiedengeschlechtlicher Paare.

Hier ein Filmchen zum Thema:

Frau Postbotin hat heute geklingelt. Übergabe-Einschreiben für mich. Das ist ja nie gut. Ein grauer Umschlag aus Recycling-Papier mit Blauem Engel hinten drauf wird mir in die Hand gedrückt. Ich unterschreibe. Der Blaue Engel ist eigentlich gar nicht blau, fällt mir auf, sondern schwarz – vielleicht die Farbe ausgegangen? Aber Spaß beiseite – überlassen wir die Spitzfindigkeiten meinem Arbeitgeber. Er hat nämlich einige gefunden. In dem Briefumschlag steckte ein seitenlanges, gekonnt mit Paragraphenketten und Urteilszitaten vollgestopftes Dokument. Da hat sich jemand wirklich Mühe gegeben. Hier die Zusammenfassung:

Ich nicht zahlen! Du klagen!

So, da haben wir den Salat. Und nun? Gerichteln durch alle Instanzen bis zum finanziellen Ruin? In der ersten Wut hab ich das gemacht, was ich in letzter Zeit immer mit Schreiben meines Arbeitgebers mache: gescannt und pdf-tiert. Nun, mit etwas kühlerem Kopf, schick ich das ganze mal per e-Mail an den Lesben- und Schwulenverband Deutschland. Dann sehen wir weiter. Es bleibt spannend…

Man(n) hätte es ahnen können: Fady Superstar Maalouf ist schwul. UND, so outet ihn heute die BILD-Zeitung, er ist verheiratet. Mit einem Mann. Die BILD schreibt:

„Am 19. Oktober 2006 schloss das Paar eine Lebenspartnerschaft (…) Das bedeutet: gemeinsamer Familienname, Unterhaltspflicht -alles wie bei einer Ehe
zwischen Mann und Frau!“

Alles wie bei einer Ehe zwischen Mann und Frau?

Jetzt weiß ich wieder, warum ich Berichten der BILDzeitung grundsätzlich die eine Hälfte nicht glaube und die andere Hälfte erstmal anzweifle. Jetzt weiß ich wieder, warum meine Bekannten oft sagen, sie würden nicht verstehen, warum es die Schwulenbewegung noch gäbe, schließlich sei doch alles erreicht.

Liebes Tagebuch, lieber Leser, ich möchte dich nicht langweilen. Aber ich kann diese BILD-Halbwahrheiten nicht unkommentiert stehen lassen. Dazu juckt es mich zu sehr in den Fingern.

Es ist natürlich NICHT richtig, dass bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft „alles wie bei einer Ehe zwischen Mann und Frau“ ist. Schön wär’s.

Aber als „verheirateter“ schwuler Mann muss ich noch immer meine Steuer alleine erklären und das in Steuerklasse 1. Mein Ehemann Lebenspartner übrigens auch. Erst kürzlich weigerte sich mein Arbeitgeber mir einen Familienzuschlag zu bezahlen. An meine verheirateten und kinderlosen Kollegen zahlt er jedoch ohne zu murren…

Die Bundesregierung scheint von der Verabschiedung eines gemeinschaftlichen Adoptionsrecht noch weit entfernt zu sein. Hab ich noch was vergessen? Bestimmt. Denn es gibt noch 1000 Kleinigkeiten, wie zum Beispiel die GEZ-Gebühren, in denen die Ehe der eingetragenen Lebenspartnerschaft bessergestellt ist. Trotzdem behauptet die BILD das Gegenteil – und der Leser glaubts.

In einem hat die BILD aber sicher recht: Fady Maalouf kann singen – schau und hör hier:

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Die Wege als schwuler Mann Vater zu werden sind vielfältig – und sie sind in der Regel voll mit in den Weg geräumten Steinen. Nicht selten ist die Route zum „Country of the heart“, so wird das Wort Familie auf dem Buchcover definiert, unendlich lang. David Strah berichtet mit Susanna Margolis in seinem Buch „Gay Dads – A celebration of Fatherhood“ von diesen Wegen.

24 Familien – eine davon ist Davids – erzählen wie sie zur Familie wurden:
Durch nationale oder internationale Adoption, durch Leihmütter oder gar in einer Schwul-lesbischen Koproduktion. Manche Familie habe ich wirklich für ihren Mut und Ausdauer bewundert. Allen Widrigkeiten und Vorurteilen zum Trotz kamen sie ans Ziel.

Obwohl das Buch lediglich über US-Familien berichtet und nur in englischer Sprache erhältlich ist, hat es mir doch gut gefallen. Vor allem überrascht, dass die Erfahrungen der Homofamilien mit der heterosexuellen Nachbarschaft hauptsächlich positiv sind. Das hätte ich von einem wohl eher konservativen Amerika nicht erwartet. Aber es ist vermutlich wie überall, man muss in die richtige Richtung schauen.

Das Buch gibt es bei Amazon.de zu kaufen.

C-267/06 lautet das Aktenzeichen unter dem heute beim Europäischen Gerichtshof wirklich und wörtlich “Recht” gesprochen wurde. Denn wieder sind wir im Thema Gleichstellung Ehe/Lebenspartnerschaft ein Stück weiter. Nach dem Urteil müssen nämlich nun alle „Vergünstigungen“ die Eheleute mit ihrem Arbeitsentgeld bekommen auch an verpartnerte Homopaare ausbezahlt werden und das rückwirkend zum 03.12.2003. (!!!)
Das müsste dann rein theoretisch auch für mich und den Familienzuschlag gelten. Da wir bereits seit dem 09. Juni 2004 „verpartnert“ sind käme da schon ein nettes Sümmchen zusammen. Ich werde jedenfalls nachher gleich mal das vom LSVD (Lesben und Schwulenverband in Deutschland) vorverfasste Musterschreiben an meinen Arbeitgeber abschicken. Mal sehen ob es zu einem unerwarteten Geldregen kommen wird…
Achja, falls Ihr Euch mal auf der Seite des LSVD umschauen wollt, hier der Link. Man muss übrigens nicht lesbisch oder schwul sein um dem Verein beizutreten! Man kann deren wirklich wichtige Arbeit auch als Hete mit einer Mitgliedschaft unterstützen. (*Wink-mit-Zaunpfahl*)
So far.
Schönen ersten April.
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